Wofür und für wen wird die Kurtaxe erhoben?
Die Stadt Oberharz am Brocken erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitstehenden Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführte Vermarktung eine Kurtaxe.
Grundsätzlich gilt, kurbeitragspflichtig sind alle Personen ab 16 Jahren, die sich in der Stadt Oberharz am Brocken mit mindestens einer Übernachtung aufhalten, aber nicht Einwohner der Stadt sind.
• Die Kurtaxe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen genutzt werden.
• Die Kurtaxpflicht besteht auch bei nur einer Übernachtung.
• Befreiungsgründe müssen vom Zahlungspflichtigen nachgewiesen werden.
Mit Bezahlung der Kurtaxe bekommen Sie als kurtaxpflichtiger Gast von Ihrem Gastgeber das Urlauber-Ticketheft ausgehändigt, welches gleichzeitig Ihre Kurkarte ist.
Urlauber - Ticketheft
Das Urlauber-Ticketheft beinhaltet:
• einen Kurtaxbeleg
• den Fahrschein für die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien im Harz HATIX
Jede Reisegruppe, die der Kurbeitragspflicht unterliegt und nicht von der Entrichtung der Kurtaxe befreit ist, hat Anspruch auf das Urlauber-Ticketheft.
Das Ticketheft ist nummeriert und wird auf den Namen des Kurtaxpflichtigen ausgestellt und gilt für alle Personen der Reisegruppe.
• Das Urlauber-Ticketheft ist NICHT übertragbar.
• Bei ANREISE in ihrer Unterkunft erhalten Sie von Ihrem Gastgeber das Urlauber-Ticketheft.
• Dieses erhalten alle übernachtenden und somit kurtaxpflichtigen Gäste in:
Benneckenstein I Elbingerode I Elend I Hasselfelde I Rotacker I Höhlenort Rübeland I
Königshütte I Neuwerk I Sorge I Stiege I Susenburg I Tanne I Trautenstein