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Kurtaxe

in der Stadt Oberharz am Brocken

Informationen zur Kurtaxe in der Stadt Oberharz am Brocken

Liebe Gäste,
die Stadt Oberharz am Brocken erhebt seit dem 01.01.2010 eine Tourismusabgabe in Form einer Kurtaxe. Für die formelle Abwicklung wurde der Tourismusbetrieb der Stadt Oberharz am Brocken per Satzung beauftragt.


Wofür und für wen wird die Kurtaxe erhoben?

Die Stadt Oberharz am Brocken erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitstehenden Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführte Vermarktung eine Kurtaxe.

Grundsätzlich gilt, kurbeitragspflichtig sind alle Personen ab 16 Jahren, die sich in der Stadt Oberharz am Brocken mit mindestens einer Übernachtung aufhalten, aber nicht Einwohner der Stadt sind.

• Die Kurtaxe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen genutzt werden.
• Die Kurtaxpflicht besteht auch bei nur einer Übernachtung.
Befreiungsgründe müssen vom Zahlungspflichtigen nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus beruflichen Gründen oder zur Berufsausbildung im Stadtgebiet aufhalten, können sich vor ihrem Aufenthalt das nachfolgende Formular als Nachweis für ihre Befreiung ausdrucken, ausfüllen und beim Gastgeber, zur Weitergabe an uns, hinterlegen.

 

 

Mit Bezahlung der Kurtaxe bekommen Sie als kurtaxpflichtiger Gast von Ihrem Gastgeber das Urlauber-Ticketheft ausgehändigt, welches gleichzeitig Ihre Kurkarte ist.


Urlauber - Ticketheft

Das Urlauber-Ticketheft beinhaltet:
einen Kurtaxbeleg
den Fahrschein für die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Bus- und Straßenbahnlinien im Harz HATIX

Jede Reisegruppe, die der Kurbeitragspflicht unterliegt und nicht von der Entrichtung der Kurtaxe befreit ist, hat Anspruch auf das Urlauber-Ticketheft.
Das Ticketheft ist nummeriert und wird auf den Namen des Kurtaxpflichtigen ausgestellt und gilt für alle Personen der Reisegruppe.

• Das Urlauber-Ticketheft ist NICHT übertragbar.
Bei ANREISE in ihrer Unterkunft erhalten Sie von Ihrem Gastgeber das Urlauber-Ticketheft.
Dieses erhalten alle übernachtenden und somit kurtaxpflichtigen Gäste in:
   Benneckenstein I Elbingerode I Elend I Hasselfelde I Rotacker I Höhlenort Rübeland I
   Königshütte I Neuwerk I Sorge I Stiege I Susenburg I Tanne I Trautenstein


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