Aktuelle Corona - Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalts
Das Kabinett des Land Sachsen-Anhalt beschließt in der Änderung der 17. Eindämmungsverordnung die Verlängerung über Maßnahmen zur Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt bis zum 28.05.2022 und setzt damit die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zulässigen niedrigschwelligen Schutzmaßnahmen um.
- Damit entfällt ab dem 3. April 2022 die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen (außer im medizinischen Bereich und im ÖPNV)
- Sowie die Test- und Nachweispflicht in Hotellerie, Gastronomie, Ladengeschäften und bei Veranstaltungen